Schlosssite
Das Hotel & Residence St. George ist seit September 2008 Mitglied des Ungarischen Schlosshotelverbandes. Dieser Mitgliedschaft verdankt das Hotel auch die Aufnahme in die Vereinigung der Historic Hotels of Europe.
|
|
Schlosskarte
| | |
|---|
Benutzerhinweise:
Die Schlosskarte sollte auf Ihren Name ausgestellt sein und bei Inanspruchnahme sollte deren vollständige Kartennummer angegeben werden. Teilen Sie uns bitte schon bei der Buchung Ihres Zimmers Ihre Kartennummer mit, damit wir Ihren Preisrabatt kalkulieren können. Die Reservierungsbestätigung des Hotels enthält dann den ursprünglichen Preis und die Höhe des Rabatts. Bitte legen Sie Ihre Schlosskarte beim Einchecken an der Hotelrezeption vor – nur die Vorlage berechtigt Sie zu einem Preisnachlass. Mit der Schlosskarte können Sie bis zu zwei Zimmer gleichzeitig buchen, unabhängig vom Zimmertyp. Die Kartenvergünstigungen sind für alle Bewohner ihres Zimmers gültig.
Preisrabatte und Vergünstigungen:
- Rack rate auf Zimmerpreise: 30 %
- auf einzelne Schlosspackages: 12%
- Verpflegung, andere Dienstleisungen: 10%
- Vorzeitiges Check-in, (falls möglich)
- Verspätetes Check-out, (falls möglich)
- Suitentausch (falls möglich)
- Suite-set up
- übertragbar
- zwei Suiten gleichzeitg buchbar
Jahresgebühr:
60.000 HUF
Kartenbeantragung:
Zur Kontaktaufnahme füllen Sie bitte das Online-Formular unten aus.
Bis 12 Monate nach Ausstellungsdatum.
Bitte beachten Sie:
Die Vergünstigungen der Schlosskarte können nicht addiert oder bar ausgezahlt werden.
Ein eventueller Verlust der Schlosskarte muss sofort schriftlich angezeigt (hirholcz@t-online.hu) und die Sperrung der Karte muss innerhalb eines Arbeitstages veranlasst werden. In diesem Falle erhält der Karteninhaber binnen 14 Tagen eine Ersatzkarte mit einer neuen Kartennummer. Dem Karteninhaber entstehen hierdurch Kosten in Höhe von 2 000 HUF (Druck und Versand).
Bis zum Erhalt der Ersatzkarte kann eine vom Sekretariat des Ungarischen Schlosshotelverbandes (hirholcz@t-online.hu) ausgestellte vorläufige Bescheinigung als Anspruchsberechtigung verwendet werden.















